Vor 350.000 - 120.000 Jahren hatte die Eiszeit, oder besser gesagt die Kaltzeit, unser Land fest im Griff. Riesige Gletscher schoben sich aus dem Alpenraum ins Flachland und drangen sogar bis an die Donau vor. Diese Laune der Natur war verantwortlich für gigantische Kies- und Sandablagerungen. Zwei große geologische Bereiche in Baden-Württemberg sind dabei zu nennen. Es ist der Bereich mittlerer und südlicher Oberrhein sowie der Bereich Bodensee-Oberschwaben.
Kies und Sand ist auch für die Zukunft in ausreichendem Maße vorhanden. Nur der Zugang zu diesem lebenswichtigen Rohstoff bleibt unserer Industrie oftmals wegen überlagernder Interessen, wie z.B. Natur-, Wasser- oder Landschaftsschutz versperrt.
Röhm hat das seltene Glück, einen bescheidenen Teil dieser Rohstoffe, unter Beachtung des sorgfältigen Umgang mit der Natur, abbauen zu dürfen. Dies ist ein Privileg, das wir über mittlerweile vier Generationen zu schätzen gelernt haben.
Durch die Gewinnung von Kies und Sand im Tagebau entstehen bei der Trockengewinnung freie Grubenräume. Diese Kiesgruben können auf das Ursprungsniveau verfüllt und durch Auftrag von Mutterboden rekultiviert werden. Die Rekultivierung kann aber auch auf der Abbausohle erfolgen oder die Grube wird nicht verfüllt, sondern der Natur, bzw. der natürlichen Sukzession überlassen (Renaturierung). Maßgebend für die Art der Sanierung des ehemaligen Tagebaus sind die Auflagen, die dem Tagebauunternehmen im Genehmigungsverfahren erteilt werden.
Nach Beendigung der Verfüllung wird der seit der Gewinnung in Halden aufgeschüttete Mutterboden auf die verfüllten Flächen aufgetragen. Die Fläche wird entsprechend dem Rekultivierungsbetriebsplan hergerichtet und der festgelegten Folgenutzung zugeführt. Möglichkeiten der Folgenutzung gibt es viele. In ehemaligen Tagebauflächen der Firma Röhm wurde der Naturentwicklung Raum gegeben und es wurden Möglichkeiten der Freizeitgestaltung geschaffen.
Ziel der Auffüllung und Rekultivierung ist die landschaftsgerechte Wiederherstellung bzw. Neugestaltung von Flächen. Dabei muss sowohl ein für die Natur als auch für die spätere Nutzung verträglicher Bodenaufbau hergestellt werden. Von der Maßnahme dürfen keinerlei Beeinträchtigungen der Umwelt, insbesondere für Boden und Wasser, ausgehen. Rechtliche Grundlagen hierfür bilden: das Abfallgesetz (§ 3), das Baugesetz (§ 202), das Bodenschutzgesetz (§§ 1 und 4), das Naturschutzgesetz (§§ 11, 12 und 13), das Wasserhaushaltsgesetz (§ 34) sowie die Landesbauordnung. Der Abschluss der Rekultivierungsmaßnahmen ist dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen (§ 12 BodSchätzG) (Vgl. Merkblatt zu Auffüllungen und Rekultivierungen von Abbaustellen des Landratsamtes Biberach. Dezember 1997).
Folgenutzungen von rekultivierten Flächen im Rahmen eines erfolgten abgeschlossenen Kiesabbaus stehen in Zusammenhang. Die Art der Folgenutzung wird dabei mit der Planerstellung für die Rekultivierung festgelegt.
Die Rekultivierungsplanung wird durch die naturschutzrechtliche Genehmigung und die wasserrechtliche Erlaubnis für den Kiesabbau geregelt. Der Bebauungsplan regelt die rechtlichen Grundlagen der Folgenutzung.
Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der Folgenutzung auf das jeweilige Einzelprojekt abzustimmen. Die Folgenutzung ist jedoch zwingender Bestandteil von Abbauprojekten, weil sich erst durch die Zusammenfassung der Maßnahmen in der Bau-, Betriebs-, Nachsorge und Folgenutzungsphase der tatsächliche Eingriff in die Natur- und Landschaftsschutzinteressen abschätzen lässt.
Beeinträchtigungen dieser Interessen, die durch den Abbau entstehen, können oft nur durch Sicherstellung einer entsprechenden Folgenutzung im Sinne einer Aufwertung von Natur und Landschaftsraum ausgeglichen werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bereits vor der naturschutzrechtlichen Behandlung die Folgenutzung durch Festlegung (z.B. Ausweisung als „ökologische Vorrangfläche“, wie Rückzugs- und Inintialstandorte für Flora und Fauna) und privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Kauf, Folgenutzungsklauseln im Pachtvertrag, etc.) gewährleistet wird (Vgl. V. Patzold, G. Gruhn, C. Drebenstedt: Der Nassabbau. Berlin Heidelberg 2008, S. 36-37).
Sand 0-2 mm: Im Tiefbau wird dieser Baustoff unter anderem für das Einsanden von Kabeln und Rohren, aber auch als Zuschlagsstoff für Beton und Mörtel, verwendet etc.
Splitt 2–5 mm: Wird beispielsweise bei Pflasterarbeiten als Untergrund verwendet. Im Winter besteht die Möglichkeit es als Streusalzersatz zu verwenden etc.
Betonkies 0–16 mm: Diese Gesteinsmischung z.B. bei kleineren Betonagen als Zuschlagstoff verwendet (es muß nur noch Zement und Wasser beigemischt
werden) etc.
Mineralbeton 0-32 mm: Für den Bau von Pflaster- und Terrassenbetten, den ländlichen Wegebau etc.
Kies 16–32 mm: Kommt beispielsweise als Drainagekies zum Einsatz, um die Entwässerung z.B. an Hausmauern zu gewährleisten, als Zierkies im Vorgarten,
beim Teichbau um die Folie zu verdecken etc.
Granitsplitt 16–32 mm: Wird z.B. als Zierkies in Vorgärten verwendet etc.
Gröbere Körnungen, wie z.B. 32-56 mm: Werden auch im Gabionenbau (Stahlkäfige mit Grobkies gefüllt) als Sichtschutz verwendet etc.
1. Planum
Das Grundplanum oder Erdplanum für Belagsflächen wie Terrassen, Wege und Stellplätze sollte immer entsprechend der vorgesehenen Geländeneigung der geplanten Oberfläche ausgeführt werden. In aller
Regel werden diese Flächen mit einer Neigung von bestehenden Gebäuden weg, hin zu offenen Gartenflächen oder Entwässerungssystemen angelegt.
Um Wasseranstau im Untergrund und somit Frostschäden zu vermeiden sollten sie bereits bei den Arbeiten am Planum sorgfältig vorgehen.
2. Tragschicht
Die Tragschicht dient der Stabilität der Nutzfläche, sie nimmt den Belastungsdruck auf. Die Aufbauhöhe (Schichtdicke) ist von der zu erwartenden Belastung abhängig.
Hinzu kommen noch die regional unterschiedlichen Frosteinwirkungen auf den Untergrund.
Ungebundener Aufbau:
Für PKW genutzte Flächen sollten in unseren Breiten etwa 35-40 cm Tragschicht vorgesehen werden.
Für begehbare Flächen reichen Tragschichthöhen von 15-20 cm.
Als Material ist ein kornabgestuftes Mineralschottergemisch mit der Korngröße 0-32 zu wählen.
Bei uns im Lager erhältlich für Selbstabholer oder per Zulieferung.
Beim Einbau ist auf eine ausreichend gute Verdichtung sowie auf eine max. Abweichung der Ebenheit von < 3cm über eine Strecke von 4m zu achten.
Gebundener Aufbau:
Bei Tragschichten aus Beton ist darauf zu achten, dass bei Anschlüssen an ein Gebäude keine „Kältebrücken“ entstehen. Der Einbau von Armierungsgittern ist in jedem Fall zu empfehlen. Bei größeren Flächen sind Dehnungsfugen vorzusehen.
3. Pflasterbettung
Grundsätzlich sollte das Bettungsmaterial und der Belagsunterbau bautechnisch aufeinander abgestimmt sein. D.h. zur Verwendung bei ungebundener Bauweise sollte loses Fugenmaterial zum Einsatz kommen,
für die gebundene Bauweise entsprechend Mörtel.
Als loses Material empfehlen wir Moränesplitt 2/5 oder 5/8, Pflasterit-Ökodrän 1/3 oder Basaltplitt 1/3.
Bei uns im Lager erhältlich für Selbstabholer oder per Zulieferung.
Alle Materialien sind Druckstabil zudem sind weder Kalk- noch Rostausblühungen zu erwarten.
4. Entwässerungsrinnen
Anfallendes Niederschlagswasser kann grundsätzlich auch oberflächlich abgeführt werden. Aufgrund von örtlichen Vorschriften, aus planerischen Gesichtspunkten oder Aufgrund von Anschlussflächen, die
nicht zu feucht werden dürfen, kann eine Wasseraufnahme in ein Rinnensystem erforderlich sein. Eine Rinne kann aus gestalterischen Gründen aus Natursteinpflaster hergestellt werden, die
Wasseraufnahme erfolgt dann über einen angeschlossenen Ablauftopf.
5. Randeinfassung
Die Randeinfassung dient zur seitlichen Stabilisierung von Belagsflächen und Traufschüttungen. Zugleich kann es als gestalterisches Element und auch zum Abfangen leichter Höhensprünge genutzt werden.
Eine Randeinfassung aus Naturstein ist in aller Regel, zu jedem Terrassenbelag, passend bei uns erhältlich.
Hierbei können Sie wählen zwischen klassischen Palisaden, speziellen Rasenkanten oder aus verschiedenen Pflasterplatten/-steinen.
6. Verfugung
Die Verfugung sollte dem grundsätzlichen Aufbau der gesamten Fläche folgen.
Bei einer ungebundenen Bauweise sollte auch die Fuge ungebunden sein. Das auftreffende Oberflächenwasser kann somit teilweise durch die Fuge abziehen.
Bei einer gebundenen Bauweise sollte auch die Fuge entsprechend gebunden sein (z.B. zementär). Das Oberflächenwasser soll hier nicht durch die Fuge abziehen, wenn
im Untergrund keine offenen Porensysteme vorgesehen sind (Drainbeton/Drainmörtel).
Achtung hier bei Epoxidharz gebundenen Mörtelsystemen. In der Regel sind diese sehr Wasserdurchlässig – also ungeeignet für Fugen in die kein Wasser eindringen soll.
Als loses Material empfehlen wir Moränesplitt 2-5, Pflasterit-Ökodrän 1-3 oder Basaltplitt 1-3.
Bei uns im Lager erhältlich für Selbstabholer oder per Zulieferung.